2G+ am Stand

Aktuell (Stand 7. Januar) gilt nach Auskunft unseres Standbetreibers im Geschäft und in der Gaststube 2G, im Schießstand 2G+!

Wenn bereits eine Auffrischungsimpfung – die sog. Boosterimpfung – erfolgt ist und mindestens 14 Tage zurückliegt, dann entfällt die Testpflicht im Schießstand.