Aktuell (Stand 7. Januar) gilt nach Auskunft unseres Standbetreibers im Geschäft und in der Gaststube 2G, im Schießstand 2G+!
Wenn bereits eine Auffrischungsimpfung – die sog. Boosterimpfung – erfolgt ist und mindestens 14 Tage zurückliegt, dann entfällt die Testpflicht im Schießstand.